Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus Ukraine

Die Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort.

Das hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt.

Die Verordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf die schon erteilten Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für die wegen des Krieges in der Ukraine geflüchteten Personen.  Mit dieser Verordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.

Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

Das Anschreiben des Bundesinnenministeriums mit Informationen an die Länder finden Sie hier.

Informationen für die Betroffenen finden Sie hier auf englisch, russisch und ukrainisch