Regionale Hospiz- und Palliativnetzwerke: GKV veröffentlicht Förderrichtlinie nach § 39d SGB V

Die Förderrichtlinie schafft eine gesetzlich verankerte Förderungsmöglichkeit von Netzwerken durch die Krankenkassen und Kommunen, um damit bundesweit Vernetzungen verschiedener Akteure zum Wohle schwerstkranker und sterbender Menschen voranzutreiben.

Regionale Hospiz- und Palliativ-Netzwerke sind notwendige Eckpfeiler für eine qualitativ hochwertige und nachhaltig wirksame hospizliche und palliative Beratung, Begleitung und Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer An- und Zugehörigen. Sie tragen dazu bei, eine an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtete Beratung, Begleitung und Versorgung zu etablieren, auszubauen und zu fördern.

Der der GKV-Spitzenverband hat eine Förderrichtlinie zur Förderung der Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator nach § 39 d Absatz 3 SGB V beschlossen und auf der Homepage veröffentlicht. Die Förderrichtlinie schafft nun eine gesetzlich verankerte Förderungsmöglichkeit von Netzwerken durch die Krankenkassen und Kommunen, um damit bundesweit, und insbesondere im ländlichen Raum, Vernetzungen der verschiedenen Akteure zum Wohle schwerstkranker und sterbender Menschen voranzutreiben.

Die Förderrichtlinie ist veröffentlicht unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hospiz_und_palliativversorgung/netzwerkkoordination/foerderung_der_netzwerkkoordination.jsp