Vermittlungsausschuss zum Schuldnerberatungsdienste-Gesetz

Der Bundestag hat im November 2025 das Schuldnerberatungsdienstegesetz verabschiedet. In der anschließenden Befassung des Bundesrats fand das Gesetz jedoch meine Zustimmung. Am 23.09.2026 tagt nun ein Vermittlungsausschuss dazu.

Das SchuBerDG soll in Deutschland die Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen. Ziel der EU-Richtlinie ist unter anderem, Verbraucher*innen bei finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig an unabhängige Schuldnerberatungsdienste zu verweisen und den Zugang zu qualifizierter Schuldnerberatung zu verbessern.

Das SchuBerDG wurde im November 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. In der anschließenden Befassung im Bundesrat fand das Gesetz jedoch keine Zustimmung. Die Bundesregierung hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen, um einen Kompromiss zu erreichen. Der Vermittlungsausschuss wird nun am 23.09.2026 tagen (siehe https://www.bundesrat.de/SharedDocs/termine/DE/presse/2026/20260923-va.html).

Im Mittelpunkt der unterschiedlichen Auffassungen zwischen Bundestag und Bundesrat stehen die Finanzierung der Schuldnerberatung sowie die Ausgestaltung einer flächendeckenden und leistungsfähigen Beratungsinfrastruktur.

Der Paritätische Gesamtverband begleitet über die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) den Vorgang. Die AG SBV hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren eine qualifizierte Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf erarbeitet und darin die aus Ihrer Sicht kritischen Punkte aufgezeigt (die Stellungnahme finden Sie hier). Zusätzlich hat die AG SBV eine fundierte Positionierung zur Finanzierung der Schuldnerberatung zur Umsetzung des SchuBerDG veröffentlicht. Diese finden Sie hier

Am 14.09.2026 hat sich die AG SBV zudem mit einem Schreiben an die Mitglieder des Vermittlungsausschuss gewendet und für eine Beachtung ihrer Positionierung geworben.