Verlängerung der Begleitforschung zum Bundesteilhabegesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Finanzuntersuchung und Wirkungsprognose zum Bundesteilhabegesetz bis 2024 verlängert. 

Die Verlängerung wurde aufgrund der verzörgerten Umsetzung des Gesetzes in der Praxis in Vergangenheit bereits regelmäßig diskutiert. Mit Schreiben vom 16. Februar 2022 hat das BMAS über die Verlängerung informiert. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des BMAS hier.