Verlängerung: Corona-bedingter Pflegerettungsschirm für Pflegeerinrichtungen

Alle Maßnahmen des Pflege-Rettungsschirms wurden bis zum 30. September 2021 verlängert.

Die „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ ist am 30.06.2021 im Bundesanzeiger verkündet worden. Alle Maßnahmen des Pflege-Rettungsschirms wurden damit bis zum 30. September 2021 verlängert. 

Die pandemiebedingten Mindereinnahmen und Mehraufwendungen für Pflegeeinrichtungen können weiterhin geltend gemacht werden. Das Formular zur Geltendmachung von Erstattungen wurde mit Stand Juli 2021 aktualisiert. Eine Aktualisierung der diesbezüglichen GKV-Festlegungen steht noch aus.

Verlängert wurden zudem die Kostenerstattungsregelungen für die pandemiebedingten Mindereinnahmen und Mehraufwendungen der nach Landesrecht anerkannten Unterstützungsangebote im Alltag gemäß § 150 Absatz 5a. Hier wurde sowohl ein aktuelles Erstattungsformular eingestellt als auch die GKV-Festlegungen mit Stand 14. Juli 2021 aktualisiert.

Ebenfalls verlängert wurde der flexible Einsatz des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 und die Verlängerung der Sonderregelung zum Pflegeunterstützungsgeld, das bis zum 31.12.2021 für bis zu 20 Arbeitstage statt regulär 10 Arbeitstage in Anspruch genommen werden kann. Mit diesen Maßnahmen werden pflegebedürftige Menschen und die sie betreuenden und versorgenden Angehörigen wirkungsvoll unterstützt.

Auch die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI können weiterhin auf Wunsch des Pflegebedürftigen telefonisch oder digital stattfinden.

Unklar ist es, ob es eine Verlängerung über den 1.10.2021 hinaus geben wird. Die anstehende vierte Welle und die Einhalten der Abstandsregelungen und die damit einhergehende nicht volle Auslastung insbesondere in Tagespflegen sprechen dafür. Allerdings gibt u.a. die steigende Impfquote Anlass zur Annahme, dass der Rettungsschirm aus politischer Perspektive nicht verlängert wird. Auch wird eine mögliche neue Ausrichtung nach der Bundestagswahl eine Rolle spielen.

Die Verkündung finden Sie auf der Internetseite des Bundeanzeigers: BAnz_AT_30.06.2021_V2.pdf 145 KB

Die jeweils gültigen Antragsformulare, Festlegungen und FAQs sind auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes abrufbar.