Bereits mit dem Rundschreiben Nr. 07-2023 hat die Fachaufsicht für Eingliederungs- und Sozialhilfe die voraussichtliche Höhe der Blindenhilfe mit 841,77 Euro für Volljährige und 421,61 Euro für Menschen vor Vollendung des 18. Lebensjahres bekannt gegeben.
Am 28. Juni 2023 bestätigte die Fachaufsicht mit Rundschreiben Nr. 10-2023 diese Werte und stellt somit die Verbindlichkeit für diese Beträge ab dem 1. Juni 2023 her.
Beide Rundschreiben sowie die Veröffentlichung der Rentenwertbestimmungsverordnung können Sie hier einsehen: