Verbände gegen Leiharbeit in der Pflege

In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mahnen der Paritätische Gesamtverband, der ASB Deutschland, die Volkssolidarität und das Advent-Wohlfahrtswerk die kritische Situation zur Leiharbeit an. Gefordert wird insbesondere ein Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, mit der eine Besserstellung von Leiharbeitskräften gegenüber Bestandspersonal ausgeschlossen werden soll.

Im aktuellen Brief an den Bundesarbeitsminister wird dargelegt, dass der Anteil von Leiharbeitnehmern im Bereich der Pflege bundesweit mit 14.000 Leiharbeitskräften einen Anteil von 2,6% der Gesamtzahl der Pflegekräfte ausmache. Allerdings seien die regionalen Ausprägungen sehr unterschiedlich, so dass der Anteil in Städten wie Berlin und Bremen bei ca. 5% liege. In den letzten fünf Jahren sei die Anzahl an Leiharbeitnehmern in der Pflege um 46% gestiegen, während der Anteil in anderen Branchen rückläufig sei. In der Pflege bestehe der Konflikt trotz Neuregelung im SGB XI durch das  Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz unverändert fort. „Hohe Quoten von Leiharbeit in Pflegeeinrichtungen gefährden dauerhaft Betriebsfrieden und -abläufe. Hinzu kommen erhebliche Kosten für die Inanspruchnahme von Leiharbeit.“

Als dringende Gegenmaßnahme zu dieser Entwicklung werden insbesondere Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgeschlagen: „Zur Entschärfung der Situation fordern wir daher, die Möglichkeit der wesentlichen Besserstellung der Leiharbeit in der Pflege zu untersagen. Dies könnte durch eine Begrenzung der Stundenverrechnungssätze, der Vermittlungsgebühren sowie durch Einschränkungen bei der Auswahl der Schichtbesetzung, Aufgabenverteilung und eine geringere Einsatzdauer (als heute im AÜG möglich ist) erfolgen.“

Das Verbändeschreiben vom 23.07.2024 an den Bundesarbeitsminister finden Sie hier.