Mit Schreiben vom 9.3.2021 hat sich die BAGFW an das Bundesministerium der Finanzen gewandt mit der Bitte um Klarstellung bezüglich der Umsatzsteuerfreiheit von Gestellungsmaßnahmen in Zusammenhang mit Corona-Tests und Massenimpfungen durch gemeinnützige Organisationen. In den FAQ "Corona" (Steuern) vom 23.2.2021, Abschnitt X Nr. 7 (S. 26) wird ausgeführt, dass Corona-Abstrichmaßnahmen und der Betrieb eines Impfzentrums durch gemeinnützige Vereine nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Wichtig ist eine Klarstellung, dass die Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie auch die entgeltliche Gestellung von Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln oder die Erbringung von anderen Leistungen beinhalten, soweit die empfangende Körperschaft selbst Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erbringt.
Weitere Infos können Sie dem beigefügten Schreiben und den FAQ Corona Steuern entnehmen.