Themenoffensive: Was ist Gemeinnützigkeit und warum machen wir uns dafür stark?

Unter dem Titel „#EchtGut – Vorfahrt für Gemeinnützigkeit“ startet der Paritätische eine zweijährige Themenoffensive. Anhand von Beispielen soll die Relevanz gemeinnütziger Strukturen in der Daseinsvorsorge deutlich gemacht werden und aufzeigen, warum gemeinnützige Strukturen vielfach Vorfahrt vor der gewinnorientierten Privatwirtschaft oder auch staatlichen Angeboten verdienen.

Der Paritätische und seine zahlreichen Mitgliedsorganisationen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich sichern den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Eine wichtige Stütze ist das Prinzip der Gemeinnützigkeit: Gewinne fließen nicht die Taschen einzelner, sondern gehen dorthin, wo sie gebraucht werden. Wir fordern von der Politik: Vorfahrt für Gemeinnützigkeit gegenüber Profitstreben und Verstaatlichung! In unserer Themenoffensive "Vorfahrt für Gemeinnützigkeit!" informieren wir über unsere Aktivitäten.

Wir klären auf: Was ist eigentlich Gemeinnützigkeit?
Die Freie Wohlfahrtspflege erfüllt wichtige Aufgaben des Sozialstaates in Deutschland. Sie umfasst die Gesamtheit sozialer Hilfen zur Unterstützung von Not leidenden Menschen, die auf frei gemeinnütziger Grundlage erbracht werden. Die Arbeit der frei-gemeinnützigen Wohlfahrtspflege ist – anders als bei gewerblichen Anbietern – nicht von der Gewinnmaximierung motiviert, sondern von Werten wie Vielfalt, Miteinander und Diversität. Das Ziel ist es nicht, Kennzahlen zu erfüllen, sondern die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft zu fördern und bei der Bewältigung von sozialen Krisen zu helfen.

Subsidiaritätsprinzip 
Für das Zusammenwirken zwischen Staat und Trägern der Wohlfahrtspflege im Sozialstaat ist das so genannte„Subsidiaritätsprinzip“ grundlegend, welches sich historisch herausgebildet hat. Als Ausdruck von Freiheit und Emanzipation der Bürger*innen gegenüber dem Staat bedeutet es, dass Hilfe immer vorrangig von den Bürger*innen selbst organisiert wird, wenn sich Menschen finden, die bereit dazu sind. Der Staat soll dafür die Grundlagen, insbesondere die Finanzierung, sichern. Als übergeordnete Instanz soll der Staat nur dann selbst soziale Dienstleistungen erbringen, wenn andere dazu nicht in der Lage sind. Der Subsidiaritätsgrundsatz sichert Vielfalt in den Angeboten und damit das freie Wunsch- und Wahlrecht hilfesuchender Bürger*innen.

Deshalb ist in den Sozialgesetzbüchern ein Vorrang gemeinnütziger Dienste bei der Erfüllung von sozialstaatlichen Aufgaben festgeschrieben. 

Teilhabe sichern durch vielfältige Angebote
Die frei gemeinnützige Wohlfahrtspflege leistet einen unverzichtbaren Beitrag für den sozialen Zusammenhalt und die Minderung sozialer Problemlagen in Deutschland. Sie bündelt, organisiert und fördert Engagement in aller Vielfalt und ermöglicht gesellschaftliches Engagement in demokratisch verfassten Vereinen. Gemeinnützige Akteure sind flexibler als staatliche und verlässlicher als gewerbliche Akteure in der Lösung von Problemen, weil der Mensch und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen, nicht Massenverwaltungstauglichkeit oder Renditeorientierung. Gemeinnützige Akteure der Wohlfahrtspflege erbringen Leistungen dort, wenn und wie sie gebraucht werden – passgenauer als es Verwaltung je könnte und unabhängig davon, ob sich damit Gewinn und Profit machen lassen.

Die Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig ist und bleibt ein wichtiges Gütesiegel, das garantiert, dass keine Profite ausgeschüttet werden. Die Gemeinnützigkeit ist eine unerlässliche Grundlage für das freiwillige Engagement von hunderttausenden Bürger*innen im Paritätischen und darüber hinaus.