Telefonische Krankschreibung läuft aus

Seit dem 1. Juni 2022 ist es nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen.

Die Regelung zur telefonischen Krankschreibung war mit Beginn der Corona-Pandemie eingeführt worden, um Ansteckungspotentiale in Arztpraxen zu verringern. Die entsprechende Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist zum 1. Juni ausgelaufen. Als Voraussetzung für eine Krankschreibung gilt künftig somit wieder die Vorstellung in einer ärztlichen Praxis bzw. die Nutzung der Videosprechstunde, sofern die Erkrankung dies zulässt.

Für Krankschreibungen per Videosprechstunde gilt: Versicherte, die der Praxis bisher unbekannt sind, können für bis zu drei Kalendertage krankgeschrieben werden. Versicherte, die der Praxis bereits bekannt sind, für bis zu sieben Kalendertage. Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur dann möglich, wenn die vorherige Krankschreibung nach einer persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.

Die Meldung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) finden Sie hier.