Telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in der Sitzung am 04.08.2022 beschlossen, dass die Regelung der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum 30.11.2022 gilt.

 

Der Beschluss des G-BA wurde am 23. August 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 04. August 2022 in Kraft. Durch eine Richtlinien-Änderung wird u. a. die bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. November 2022 verlängert.

Personen mit leichten Atemwegserkrankungen können telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann für weitere 7 Tage telefonisch erfolgen. Den Link mit einer Begründung des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie hier.