Studie zur Wirkung der GVWG-Reform auf Eigenanteile

Eine aktuelle Studie im Auftrag der DAK-Gesundheit kommt zu dem Ergebnis, dass finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger durch die Begrenzung von Eigenanteilen nur von kurzer Dauer sein werden. Die zu erwartenden steigenden Kosten der pflegerischen Versorgung stehen einer langfristigen Entlastung entgegen.

Neuregelung zum 1. Januar 2022 in § 43c
Vom kommenden Jahr an sieht der neue § 43c SGB XI finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige in der vollstationären Versorgung vor. Die pflegebedingten Eigenanteile werden, in Abhängigkeit zur Dauer des bisherigen Aufenthalts, begrenzt und werden durch die Pflegekasse getragen: 5 Prozent im ersten Jahr der vollstationären Versorgung, 25 Prozent im zweiten Jahr, 45 Prozent im dritten Jahr und ab dem vierten Jahr 70 Prozent.

Allerdings werden weitere Neuregelungen der GVWG-Reform zu höheren Kosten der pflegerischen Versorgung in vollstationären Einrichtungen führen. Hierzu zählen insbesondere die angestrebte höhere Personalvergütung durch tarifliche Bezahlung zum September 2022 und die angestrebte verbesserte personelle Ausstattung mit Einführung einer bundesweiten Personalbemessung ab Juli 2023.

Reform bringt nur kurzfristig finanzielle Entlastung
Eine aktuelle Studie des Forschungsteams der Uni Bremen (Prof. Heinz Rothgang u.a.) hat die Wirkung der einzelnen Reformelemente analysiert und Prognosen für die Kostenentwicklung in der vollstationären Pflege und die Anteile der Kostenträger aufgestellt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger im Jahr 2022 schon nach etwa zwei Jahren egalisiert sein wird. Hiernach ist zu erwarten, dass bereits im Jahr 2024 die durchschnittlichen Gesamteigenanteile in der vollstationären Pflege auf gleichem Niveau wie im Jahr 2021 liegen werden. Entsprechendes gilt für den Anteil der Sozialhilfeempfänger*innen in der vollstationären Versorgung, Tendenz steigend. Nach der Reform ist vor der Reform.

Die Studie „Auswirkungen der Regelungen des GVWG auf die stationären Pflegekosten und ihre Aufteilung“ finden Sie hier.