Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt die Grundidee des Gesetzesentwurfes, da hier der Weg geebnet wird zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, verweist aber auch auf notwendige Überarbeitungen.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf würde zwar das geeinigte Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, doch bestimmte Sachverhalte aus dem Referentenentwurf bedürften einer Überarbeitung, so die BAGFW. 

Dazu zählen u.a.:

  • Regelungen, die zur Leistungsbeschränkung führen können, sind zu streichen.
  • Auf den Bezug auf das Wesentlichkeitskriterium einer Behinderung im Kontext der Eingliederungshilfeleistung ist zu verzichten.
  • Regelungen, die eine Schlechterstellung der Leistungserbringer der Eingliederungshilfe mit sich bringen, sind zu korrigieren.
  • Schiedsstellenfähigkeit ist für ambulante Hilfen/Leistungen zu ermöglichen.

Der Grund für die Forderung nach einer Überarbeitung ist, dass es sonst zu einer Verschlechterung für die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und deren Personensorgeberechtigten kommen könnte.

Die Stellungnahme der BAGFW finden Sie hier.

Zudem möchten wir Sie noch auf die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hinweisen. Diese finden Sie hier.

Weitere Stellungnahmen zum Referentenentwurf finden Sie auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverbands.