Stellungnahme der BAGFW zum Zukunftspakt Pflege

In einer vorläufigen Stellungnahme bewertet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) die einzelnen Maßnahmen im Zukunftspakt Pflege. Die Stellungnahme ist keine abschließende Positionierung und soll im weiteren Beratungsprozess ausgebaut werden.

Eckpunkte und Roadmap der Bund-Länder AG Zukunftspakt Pflege vom 11.12.2025
Nachdem die Bund-Länder Arbeitsgruppe zum Zukunftspakt Pflege seit Juli 2025 in der AG Versorgung und AG Finanzierung wöchentlich getagt hatte, wurden im Dezember die Fachlichen Eckpunkte für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung vorgelegt. 

Gemäß der Roadmap für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung sind in diesem Jahr folgende Schritte vorgesehen, die in einer Reform der Pflegeversicherung münden sollen:

  • Die bisherigen Arbeitsergebnisse sollen im Vorfeld der Gesetzgebung mit den betroffenen Organisationen mit Blick auf die Praxis beraten werden (Verbandskonsultation).
  • Im Februar soll den Landesvertretern auf Ministerebene durch das BMG ein abgestimmter Vorschlag zur Finanzierung der Pflegeversicherung vorgelegt werden.
  • Das Bundesgesundheitsministerium erarbeitet einen Gesetzentwurf  für eine nachhaltige Pflegestruktur- und Pflegefinanzierungsreform, der möglichst Ende 2026 in Kraft treten kann.

Vorläufige Stellungnahme der BAGFW vom 23.01.2026
Die BAGFW hat nun zu den einzelnen Maßnahmen der Eckpunkte eine vorläufige Stellungnahme gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium abgegeben und als Vorläufige Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zu den Eckpunkten der B-L-AG Zukunftspakt Pflege veröffentlicht. In dieser Stellungnahme werden alle Maßnahmen aus den Eckpunkten tabellarisch gegliedert und mit Hinweisen bewertet. Die Stellungnahme ist insofern vorläufig, als sie punktuell im Erörterungs-Prozess des Zukunftspakt Pflege weiterentwickelt werden soll. Zudem sind die bisherigen Eckpunkte teilweise unklar und offen gehalten. So sind zum Beispiel geplante Budget-Lösungen im Eckpunkte-Papier bisher nicht mit konkreten Zahlen hinterlegt.

Begrüßt wird durch die BAGFW unter anderem die geplante Bündelung von Beratungs- und häuslichen Schulungsleistungen nach §§ 7a, 37 Abs. 3 und 45 SGB XI (Maßnahme 2.8.). Hier spricht sich die BAGFW dafür aus, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI für die ambulanten Pflegedienste/Sozialstationen zu öffnen.

Kritisch gesehen wird eine avisierte Einbeziehung des Medizinischen Dienstes im Rahmen der Pflegebegutachtung auch eine Bedarfseinschätzung vorzunehmen (Maßnahme 2.6.). Hier wird die gebotene Neutralität in Frage gestellt und auch die Gefahr der Einschränkung der Wahlfreiheit von Pflegebedürftigen befürchtet.

Hinsichtlich einer Anpassung der Schwellenwerte im Begutachtungssystem in Pflegegrad 1, 2 und 3 (Maßnahme 2.9) wird eingefordert, dass diese auf einer aktuellen wissenschaftlichen Grundlage erfolgen muss.

Kritisch gesehen – allerdings ohne abschließende Bewertung – werden die geplanten neuen Budgetlösungen für die ambulante Versorgung, die als „Sachleistungsbudget“ und „Entlastungsbudget“ (bisheriges Pflegegeld) in jeweils zwei Optionen anvisiert werden (Maßnahme 3.3.). Kritisiert wird hier insbesondere der Gesichtspunkt einer Ausgaben-Neutralität. Da aktuell Leistungen aus dem SGB XI durch Anspruchsberechtigte zu einem hohen Anteil tatsächlich nicht abgerufen werden, könnte eine Ausgaben-neutrale Zusammenführung von Leistungsbeträgen zu einer tatsächlichen Mittelkürzung für Anspruchsberechtigte führen, die bisher regelmäßig alle Leistungsansprüche des SGB XI ausschöpfen.