Stationäre Behandlung von Menschen mit Behinderungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schafft die Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch für Begleitpersonen.

Vom 1. November 2022 an haben Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Krankengeld bei stationären Krankenhausaufenthalten. Der G-BA gibt an, wann eine solche Begleitung als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen für den Patienten*in und die Begleitperson zu verfassen sind.

Zutreffender Personenkreis:

Menschen mit schwerer geistiger Beeinträchtigung oder fehlender sprachlicher Verständigungsmöglichkeit durch vertraute Bezugsperson der Unterstützung bedürfen

- Begleitung, um während der Behandlung bestmögliche Verständigung zu gewährleisten

- Begleitung, um Belastungssituation der Behandlung zu reduzieren, bei fehlender Kooperations- und Mitwirkungsfähigkeit

- Begleitung, um Patienten in das therapeutische Konzept einzubeziehen oder zur Einweisung in folgende Maßnahmen

Der medizinische Bedarf der Mitaufnahme kann auf der Verordnung der Krankenhausbehandlung mit bescheinigt werden. Die Einschätzung kann auch unabhängig von der Einweisung und einer vergleichbaren Beeinträchtigung getroffen werden. Der Bedarf einer Begleitung kann unabhängig von der Krankenhauseinweisung befristet für bis zu 2 Jahre erfolgen.

Zutreffende Begleitpersonen:

- nahestehende Angehörige

- oder Person aus engstem persönlichem Umfeld mit gleicher persönlicher Bindung

Bescheinigung für Begleitperson:

- Das Krankenhaus bescheinigt den Krankengeldantrag für die Krankenkasse der Begleitperson

- Auch Anwesenheitstage können bescheinigt werden

Diese Informationen könne Sie auch direkt der Pressemitteilung entnehmen.