Start des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern"

Für die Förderung kommen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit maximal 249 Beschäftigten in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen und in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind.

Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen.

Das Bundesprogramm sieht diese Förderelemente vor:

  • Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die - obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat - ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt
  • und Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen
  • Auftrags- und Verbundausbildung (eine separate Förderrichtlinie wird dazu zeitnah veröffentlicht)

Für dieses Bundesprogramm stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. 410 Millionen Euro davon für die Maßnahmen der 1. Förderrichtlinie (Ausbildungs- und Übernahmeprämien, Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit). Die Fördermöglichkeiten bestehen nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Umsetzung der Ersten Förderrichtlinie erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Die entsprechenden Anträge können ab Anfang August bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden, siehe auch https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

Abruf der Förderrichtlinie und FAQs auf der Website des BMAS unter
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/bundesprogramm-zur%20sicherung-von-ausbildungsplaetzen.html