Sozialschutzpaket III

Das BMAS hat am 5. Februar 2021 eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zu einem Sozialschutz-Paket III erstellt. Hierüber soll das Bundeskabinett am 8. Februar 2021 beraten werden.

Danach startet das Gesetzgebungsverfahren. Die neuen Regelungen sollen am 1. April 2021 in Kraft treten.

Das Sozialschutzpaket III enthält folgende Aspekte:

  • Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an erwachsene Grundsicherungsberechtigte in Höhe von 150 Euro
  • Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen bis zum 31. Dezember 2021
  • Verlängerung der Sonderregelung zur Mittagsverpflegung aus Sozialschutz-Paket bis zum 31. Dezember 2021
  • Verlängerung des Sicherstellungsauftrags nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes bis zum 30. Juni 2021