Danach startet das Gesetzgebungsverfahren. Die neuen Regelungen sollen am 1. April 2021 in Kraft treten.
Das Sozialschutzpaket III enthält folgende Aspekte:
- Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an erwachsene Grundsicherungsberechtigte in Höhe von 150 Euro
- Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen bis zum 31. Dezember 2021
- Verlängerung der Sonderregelung zur Mittagsverpflegung aus Sozialschutz-Paket bis zum 31. Dezember 2021
- Verlängerung des Sicherstellungsauftrags nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes bis zum 30. Juni 2021