Soziallotterie Aktion Mensch - Anhebung maximalen Zuschusses in ausgewählten Förderbereichen

Gestiegene Kosten und Gehälter haben Auswirkungen auch auf Projektplanung- und Durchführung. Um den veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, hat Aktion Mensch die Anhebung der Personalkostenobergrenzen für alle aktiven Förderangebote sowie des maximalen Zuschusses in ausgesuchten Förderangeboten beschlossen.

Das Kuratorium der Aktion Mensch hat in seiner Sitzung vom 9. November 2023 beschlossen, in allen Förderprogrammen die Obergrenzen für förderfähige Personalausgaben in diesen Kategorien anzuheben:

  • Leitung: bisher 90.000 € - neu 100.000 €
  • Betreuung: bisher 70.000 € - neu 80.000€
  • Verwaltung: bisher 50.000 € - neu 60.000 €

Der Förderzuschuss wird bei diesen Förderbausteinen erhöht:

  • Anschubfinanzierung - neue Angebote: von 300.000 auf 400.000 €
  • Anschubfinanzierung bestehende Angebote: von 150.000 auf 200.000 €
  • Projektförderung von bisher maximal 300.000 € wird nun bis 400.000 € gefördert
  • Projektförderung von bisher maximal 150.000 €* wird nun bis 200.000 € gefördert

*das betrifft das Thema "Strukturhilfen für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe und die "Projektförderung für neue Angebote für 2-8 Personen" im Lebensbereich Wohnen.

Die Erhöhungen treten zum 2. Januar 2024 in Kraft.

Anträge, die vor dem 2. Januar 2024 eingereicht wurden, sind von der Erhöhung ausgeschlossen. Anträge, die bereits in diesem Jahr angelegt aber erst ab 2. Januar 2024 beim Landesverband eingereicht werden, können diese erhöhte Förderung bekommen. Darum würde sich dann Aktion Mensch im Antragssystem im Einzelnen kümmern.