Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf alle Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung – d.h. unabhängig davon, ob sie in die Leistungszuständigkeit des SGB VIII oder SGB IX fallen (§ 10 Abs. 4 SGB VIII). Beim Lesen der Empfehlungen ist zu beachten, dass sich der Deutsche Verein mit dem Bezugspunkt der kommunalen Eingliederungshilfe nach SGB IX und SGB VIII insbesondere an die kommunalen Träger dieser Leistung richtet. Damit richten sich diese Empfehlungen insbesondere an Politik und Verwaltung in den Kommunen, aber aufgrund der Zuständigkeiten auch an Bund und Länder.
Die Empfehlungen zur Ausführung der Schulassistenz finden Sie hier