Als Schiedsperson fungierte Dr. Hesral, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht in München. Die Verhandlungen wurden in einer sachlichen Atmosphäre geführt. In der mehrstündigen Verhandlung konnten die Parteien in den aufgerufenen Streitpunkten letztendlich keine Einigung erzielen. Somit wird die Schiedsperson einen Schiedsspruch ausfertigen. Dabei stehen Entscheidungen in folgenden Streitpunkten an:
- Steigerungen der Leitstungsvergütung für die bisherige "Varianten A" und "Variante B"
- Einführung von Referenzwerten zu einer neuen "Variante C"
- Benennung der Steigerungsrate für diese neue "Variante C" im Bezug auf die bisherige "Variante B"
- Vergütungssteigerung in den Leistungsgruppen 1 bis 6 aufgrund einer statistischen Zunahme von Leistungen, die in einem Einsatz erbracht werden.
Mit einer Entscheidung ist innerhalb von drei Wochen zu rechnen. Die neue Vergütungsvereinbarung betrifft den Zeitraum 01.07.2019 bis 31.12.2020. Voraussichtlich werden die Festlegungen im Schiedsspruch ab dem 01.04.2020 wirksam werden. Für den Zeitraum ab dem 01.07.2019 werden dann entsprechende Kompensationsbeträge zu berücksichtigen sein.