Rundbrief Nr. 5/2020 - Aktuelle Hinweise zur Umsetzung der Notfallbetreuung in den Einrichtungen der Kindertagesförderung

In dem Rundbrief gibt das Sozialministerium aktuelle Hinweise zur Umsetzung der Notfallbetreuung in den Einrichtungen der Kindertagesförderung u.a. zur Inanspruchnahme der Notfallbetreuung.

Hierin heißt es:

1. Maßgaben für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung:

Bei der Notfallbetreuung ist insgesamt restriktiv zu verfahren. Sie kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn keine andere Betreuung sichergestellt werden kann.

Für die Notfallbetreuung müssen grundsätzlich beide Elternteile einer der genannten Berufsgruppen (Wahrnehmung von Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) angehören.

Für Kinder von Beschäftigten in humanmedizinischen Gesundheits- und Pflegeberufen ist auch dann eine Notfallbetreuung sicherzustellen, wenn nur ein Personensorgeberechtigter in den Gesundheitsberufen arbeitet.

Es folgt eine Auflistung der humanmedizinischen Gesundheits- und Pflegeberufen.

In Einzelfallentscheidungen entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch für Berufsgruppen in systemrelevanten Bereichen sowie in Härtefällen eine Notfallbetreuung anzubieten.

Der gesundheitliche Schutz der Kinder und des Personals in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege hat bei allen Entscheidungen über die Notfallbetreuung oberste Priorität. Ziel ist die Gruppen so klein wie möglich zu halten.

2. Öffnungszeiten während der Notfallbetreuung:

Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege während der Notfallbetreuung richten sich grundsätzlich nach der jeweils erteilten Betriebs- bzw. Tagespflegeerlaubnis.

Danach folgen

3. Ergänzende Hygienehinweise:

Den gesamten Rundbrief Nr.5/2020 „Aktuelle Hinweise zur Umsetzung der Notfallbetreuung in den Einrichtungen der Kindertagesförderung“ finden Sie unter:

https://www.paritaet-mv.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Corona-Virus/Spezielle_Infos/Kita/Rundbrief_Nr__5_2020_-_Aktuelle_Hinweise_zur_Umsetzung_der_Notfallbetreuung_in_den_Einrichtungen_der.pdf

 

Eine entsprechende Ergänzung und Aktualisierung der FAQ auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung wird zeitnah erfolgen. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Kindertagesf%C3%B6rderung/