Freiwilligendienste im Bundeshaushalt: Kürzungen für 2024 zurückgenommen

Auf der Bereinigungssitzung des Bundestages am 18. Januar 2024 wurde der Haushaltsentwurf 2024 beschlossen. Die für 2024 geplanten Kürzungen in den Freiwilligendiensten wurden zurückgenommen. Der Paritätische MV begrüßt diese Nachricht.

Damit wurde ein massiver Wegfall von Freiwilligenplätzen, Einsatzstellen sowie Trägerstrukturen im Jahr 2024 verhindert. Offen ist weiterhin der Haushalt 2025, was aufgrund der Überjährigkeit das Kernproblem für die Freiwilligendienste ist. Die Rückmeldungen aus dem BMFSFJ bekräftigen, dass der Jahrgang 2024/2025 wegen der für 2025 fehlenden Mittel nicht „durchfinanziert“ ist. Seitens des Ministeriums werden keine für uns ausreichenden Förderzusagen erfolgen, solange politisch keine Haushaltsmittel eingeplant sind.

Viele junge Menschen, die einen Freiwilligendienst absolviert haben, entscheiden sich für einen Beruf im sozialen Bereich. Vor dem Hintergrund des Fach- und Arbeitskräftemangels sehen wir den Freiwilligendienst daher als unverzichtbar an. Wünschenswert wäre daher eine Kontinuität in der Finanzierung, statt jedes Jahr aufs Neue für ausreichende Mittel zur Durchführung der Freiwilligendienste zu kämpfen.

Wegen des Verfassungsgerichtsurteils zum Haushalt im November vergangenen Jahres ist der zuständige Bundestagsausschuss in dieser Woche zwei Monate später zusammengekommen als geplant. Die Verabschiedung des Etats ist für Freitag vorgesehen. Noch am selben Tag soll der Haushalt auch im Bundesrat abschließend beraten werden.