Reform des Betreuungsrechts in MV: Chance auf mehr Qualität für rechtlich Betreute darf nicht verspielt werden

In einem Brief appelliert der Paritätische MV an die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, sich für Nachbesserungen im neuen Betreuungsrecht stark zu machen. Der derzeitige Gesetzentwurf erfülle die bundesgesetzlichen Vorgaben nicht und stelle die Betreuungsvereine bei der Versorgung der Betroffenen vor unlösbare Herausforderungen.

Die Reform des Betreuungsrechts ab 1. Januar 2023 soll für Betroffene mehr  Selbstbestimmung und Qualität bringen. Auf die Betreuungsvereine kommen dadurch  auch zusätzliche Aufgaben und mehr Verpflichtungen zu. „Betreuungsvereine sind ein unverzichtbarer Baustein im System der gesetzlichen Betreuung“, sagt der Vorsitzende des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern, Friedrich Wilhelm Bluschke. „Doch die Haushaltsmittel des Landes stagnieren seit Jahren bei steigenden Kosten der Vereine. Der nun im Gesetzentwurf genannte maximale Förderbetrag von 200.000 Euro sieht 50.000 Euro mehr vor als bisher und ist bei weitem nicht ausreichend, um die Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine zu finanzieren.“

Die Umsetzung des neuen Gesetzes liegt insbesondere im Verantwortungsbereich der Bundesländer. Es verpflichtet die Länder explizit, eine bedarfsgerechte Finanzierung der Querschnittsaufgaben sicherzustellen. „Sollte der im Gesetzentwurf genannte maximale Förderbetrag in dieser Form verabschiedet werden, steuert Mecklenburg-Vorpommern auf einen Rechtsbruch zu“, sagt Paul Weier, Geschäftsführer des Vereins Sozialbetreute Hilfen e.V. in Grimmen. „Mit unserer Arbeit übernehmen wir Aufgaben des Landes, werden aber seit Jahren mit Mitteln ausgestattet, die ein Tropfen auf dem heißen Stein sind. Wenn das Land jetzt nicht nachbessert, gehen in vielen Betreuungsvereinen bald die Lichter aus.“

Umgerechnet auf die Betreuungsvereine in Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich bei der im Gesetzentwurf genannten Fördersumme um ca. 5.500 Euro pro Verein im Jahr. „Das deckt noch nicht einmal die Kosten der sächlichen Ausstattung eines Arbeitsplatzes“, kritisiert Weier. „Dem Förderbetrag liegen keinerlei valide Untersuchungen zugrunde“,  ergänzt der Verbandsvorsitzende Bluschke. Eine Bedarfserhebung und Kostenkalkulation habe die Landesregierung nicht vorgenommen. Auch die Gesetzesbegründung enthalte dazu keinerlei Angaben. Auf diese Weise drohe die Betreuungsrechtsreform kaputt gespart zu werden, bevor sie Wirkung entfalten kann.

Betreuungsvereine übernehmen Aufgaben der Daseinsvorsorge, die sonst von den Betreuungsbehörden übernommen werden müssten und sorgen durch die Begleitung ehrenamtlicher Betreuer für eine wesentlich kostengünstigere professionelle Betreuung. Die Betreuungsvereine sehen in der Unterstützung für die ehrenamtlich Betreuenden ein zukunftsweisendes Instrument. Allerdings wird sie weitere Personalressourcen binden. Die Betreuungsvereine brauchen Planungssicherheit für das nächste Jahr. „Sollte es keine Nachbesserung am Ausführungsgesetz geben, können Betreuungsvereine in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Die Konsequenzen müssen dann die Hilfesuchenden und Mitarbeitenden tragen“, warnt der Verbandsvorsitzende Bluschke. „Das kann nicht im Sinne des Landes sein.“

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