Lange wurde eine Reform des Bundesgleichstellungsgesetzes durch die Verbände gefordert. Im Herbst 2025 wurde ein überarbeiteter Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun durch das Kabinett beschlossen wurde.
Die positiven Neuerungen in dem Gesetzesentwurf sind u.a., dass Bestandsbauten des Bundes bis zum Jahr 2035 barrierefrei werden sollen sowie neue Regelungen zu Assistenzhunden.
“Doch der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was nötig wäre" kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock. "Er verpflichtet Unternehmen nicht zur Barrierefreiheit, sondern nur zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall: eine mobile Rampe hier, eine vorgelesene Speisekarte dort. Verpflichtende bauliche Veränderungen sind laut Gesetzentwurf für Unternehmen nicht zumutbar – und sei es auch nur der Einbau eines automatischen Türöffners. Mehr noch: Bislang verlangt die Rechtsprechung einen zwingenden Grund für eine Ungleichbehandlung. Das Gesetz senkt diese Hürde ab und lässt bei Unternehmen künftig bereits einen sachlichen Grund genügen.”
Viele Fach- und Betroffenenverbände fordern und hoffen, dass der Bundestag Nachbesserungen am Bundesgleichstellungsgesetz vornimmt.