Ziel der Reform laut des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist es: “die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.”
Veränderungen sind in den folgenden Themenschwerpunkten zu erwarten:
- Anpassung des Behindertenbegriffes an die UN-Behindertenrechtskonvention
- Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung
- Stärkung der leichten Sprache
- Schlichtungsstelle in Streitfragen
- Förderung der Partizipation von Verbänden von Menschen mit Behinderungen
Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf noch in der Abstimmung. Er soll bis zum Jahresende verabschiedet werden.