Referentenentwurf zur Pflegeassistenzausbildung

Mit dem Referentenentwurf zu einer Pflegeassistenzausbildung ist der Grundstein für eine bundeseinheitliche Regelung gelegt. Der Entwurf lässt zunächst offen, ob die Ausbildung ein oder anderthalb Jahre dauern soll und liefert hierzu alternative Vorschläge.

Pünktlich zu Beginn der Sommerferien in den Norddeutschen Bundesländern haben das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilienministerium mit einem gemeinsamen Referentenentwurf „eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung [alternativ: Pflegehilfeausbildung] - Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG [alternativ: Pflegehilfeeinführungsgesetz – PflHilfeEinfG]“ vorgelegt. Der Zeitpunkt der Vorlage ist insofern ungünstig, als den Interessenverbänden eine zwei-wöchige Frist zur schriftlichen Stellungnahme verbleibt, die nun mit der Urlaubszeit kollidiert. Gutes Timing sieht anders aus – zumindest wenn Interesse an fundiertem Meinungsbildungsprozess besteht. Somit wird eine intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetzgebungsprojekt auf die Kabinetts-Fassung vertagt.

Inhaltlich ist der Gesetzentwurf deutlich am Pflegeberufegesetz orientiert, mit dem 2020 die generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft eingeführt wurde. Die Berufsabschlüsse berechtigen somit gleichermaßen zur Tätigkeit in der Langzeitpflege (ambulante und stationäre Pflege) als auch in der Akutpflege (im Krankenhaus). Vorgesehen sind dann auch jeweils Pflicht-Ausbildungsstationen in allen Settings, also in der vollstationären Pflege, im ambulanten Pflegedienst und im Krankenhaus. Hier stellt sich die Frage, wie viele Ausbildungsstationen sinnvoller Weise in einer Ausbildungsdauer von maximal anderthalb Jahren zu absolvieren sind, zumal ja auch die theoretische Ausbildung in Pflegeschulen zeitliche Kapazitäten bindet. Überhaupt lässt der Gesetzentwurf die Dauer der Ausbildung offen: 12 oder 18 Monate? Insofern wird im Entwurf mit zwei Alternativen gearbeitet: „Pflegeassistenzausbildung“ (18 Monate) und „Pflegehilfeausbildung“ (12 Monate). 

Die Finanzierung der neuen Ausbildung folgt gemäß dem Gesetzentwurf dem Fonds-Prinzip, das seit vier Jahren die generalistische Fachkraftausbildung trägt. Einzahler blieben somit auch die Pflegebedürftigen selbst. Deutlich wird hier wiederum, dass die Regierungskoalition sich von einem sinnvollen Vorhaben des Koalitionsvertrags verabschiedet hat: der Entlastung der Pflegebedürftigen von Kosten zur Finanzierung der Pflegeausbildungen.

Die schriftlichen Stellungnahmen der Verbände können Anfang August im Vorfeld einer Anhörung eingereicht werden. Wann der Kabinettsentwurf vorgelegt und somit die nächste Stufe im Gesetzgebungsverfahren erreicht wird, bleibt abzuwarten.