Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung rückt näher

Der Bundestag hat am 7. September 2021 dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses für den Entwurf des Ganztagsschulförderungsgesetzes zugestimmt.

Wenn der Bundesrat diesem Kompromiss am 17. September 2021 nun noch formal zustimmt ist der Weg für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im SGB VIII frei. Die Regelung soll in §24 Abs.4 SGB VIII (neu) verankert werden.

Bedarfsunabhängiger Anspruch auf Hortplatz für Erstklässler ab Schuljahr 2026/27
Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die vom Schuljahr 2026/2027 an die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.

Am 17. September 2021 steht die Beschlussfassung des Bundesrates an.