Durch den neuen §37a SGB IX des Teilhabstärkungsgesetzes sind die Träger der Eingliederungshilfe zur Entwicklung und Durchführung von Gewaltschutzkonzepten angehalten. Im ersten Schritt steht dabei die Entwicklung und Erarbeitung eines geeigneten Konzeptes. Die LAG WfbM hat ein Rahmen-Gewaltschutzkonzept entwickelt. Das Rahmen-Gewaltschutzkonzept kann als Muster und Orientierung für die Entwicklung eigener oder angebotsspezifischer Gewaltschutzkonzepte dienen.
Das Rahmen-Gewaltschutzkonzept der LAG WfbM finden Sie hier.