Mehrgenerationenhäuser sollen durch das Programm Kinder und Jugendliche beim Aufholen von Entwicklungsrückständen und der Entwicklung ihrer sozialen Kompetenzen unterstützen können.
Alle im Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser können für die Umsetzung entsprechender Angebote im Jahr 2021 bis zum 15. September 2021 eine zusätzliche Förderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen, mit der sowohl Sach- als auch Personalkosten finanziert werden können.
Für das Jahr 2022 wird der maximale Förderbetrag pro Mehrgenerationenhaus 20.000 Euro betragen. Den Antrag für 2022 werden die Mehrgenerationenhäuser zusammen mit dem jährlich zu stellenden Zuwendungsantrag im Bundesprogramm im Herbst 2021 stellen können.
Weitere Informationen finden Sie im Anhang sowie auf der Programm-Webseite und der BMFSFJ-Webseite.