Praxisleitfaden: Soziale Träger in den Rollen als Mieter und Vermieter

Der Paritätische Gesamtverband und betroffene Paritätische Landesverbände haben sich der problematischen Situation der Arbeit sozialer Träger im Zusammenhang mit der An- und Vermietung von Wohnraum angenommen. Vielerorts würde langjährig angemieteter Wohnraum gekündigt werden.

Der Gesetzgeber hat in dieser Problematik mittlerweile zumindest etwas Abhilfe geschaffen: Für Verträge über Trägerwohnungen, die ab dem 1.1.2019 geschlossen wurden, besteht jetzt ein größerer Schutz vor Kündigungen und Mieterhöhungen. Für einen umfassenden Schutz von Trägerwohnungen bestehen jedoch nach wie vor Lücken.


Das Vorhandensein einer Wohnunterkunft ist die zentrale Grundlage für die inhaltliche Arbeit der Träger mit ihren Klient*innen, die vielerorts allein kaum oder keine Chance am Wohnungsmarkt haben. Der Erhalt und die Suche nach nutzbarem und bezahlbarem Wohnraum stellt sich dabei jedoch weiterhin häufig als problematisch und schwierig dar. Deshalb ist es dem Paritätischen Gesamtverband ein zentrales Anliegen, sich für ausreichend sozialen Wohnungsbau und für die neue Wohngemeinnützigkeit einzusetzen, um Menschen in besonderen Bedarfslagen zu selbstbestimmtem Wohnen zu verhelfen.


Das Engagement für den Erhalt von genutztem Wohnraum bzw. die kräftezehrende Suche nach adäquatem und bezahlbarem neuen Wohnraum in einem Wohngebiet, in dem die Teilhabe der Klient*innen am Leben ermöglicht werden kann, lähmt manchmal geradezu die Arbeit der Träger und bindet Ressourcen für Rechtsstreitigkeiten, Beratung und (Wieder-)Herstellungskosten für Wohnraum. Durch entsprechende und an die Situation vor Ort angepasste Vereinbarungen konnten bundesweite Kündigungswellen bisher umgangen werden. Damit das so bleibt, setzen wir uns für gesicherten Wohnraum für soziale Träger ein.


Der Paritätische Gesamtverband hat diesbezüglich einen Praxisleitfaden herausgegeben und nunmehr in der dritten Auflage vollständig aktualisiert. Der Praxisleitfaden erläutert sozialen Trägern die aktuelle rechtliche Situation und zeigt Wege zur vertraglichen Gestaltung auf. Sie sollen Rüstzeug an die Hand erhalten, um Einfluss auf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit der*dem Vermieter*in nehmen zu können. Soziale Träger stellen den angemieteten Wohnraum ihren Klient*innen zur Verfügung und begeben sich hierdurch in eine Doppelrolle (Sandwichposition). Als Mieter*in und Vermieter*in sind soziale Träger Partner*in in zwei unterschiedlichen Verträgen mit jeweils verschiedenen Vertragspartner*innen und unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Hier möchte unser Praxisleitfaden informieren, sensibilisieren und nützliche Hinweise geben.

Sie können den Praxisleitfaden: "Soziale Träger in den Rollen als Mieter und Vermieter" auf der Internetseite des Pritätischen Gesamtverbandes herunterladen.