Mit den Änderungsanträgen werden einige wesentliche Themen angestoßen, die in einer umfassenden Reform geregelt werden müssten: Begrenzung von Eigenanteilen pflegebedingter Kosten, bessere Entlohnung von Mitarbeitenden in der Pflege und eine verbesserte Personalausstattung in der vollstationären Pflege. Andere Reformthemen, wie die Beteiligung der Bundesländer an den Investitionskosten, die Erhöhung von Leistungsbudgets für Pflegebedürftige sowie regelmäßige Anpassungen dieser Budgets sind demgegenüber nicht Gegenstand der Anträge. Positiv anzumerken ist, dass auch die angedrohte Kürzung von Leistungsbudgets für die Tagespflege bei gleichzeitiger Inanspruchnahme ambulanter Pflegeleistungen nicht in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde.
Die Änderungsanträge zum GVWG mit Vorschriften im SGB XI finden Sie hier.
Die Änderungsanträge zum GVWG mit Vorschriften im SGB V finden Sie hier.
Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zu den Änderungsanträgen finden Sie hier.