Aus dem Pflegeausbildungsfonds sollen sämtliche Kosten bestritten werden, die im Zuge der neuen Pflegeberufeausbildung anfallen. Das sind insbesondere die Kosten für die theoretische Ausbildung an Pflegeschulen, die Kosten für die praktische Ausbildung durch Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sowie die Gehälter der Auszubildenden. Den Finanzierungsbedarf für das Jahr 2020, in dem erstmalig generalistisch ausgebildet wird, hat das LAGuS mit 21.904.105,36 Euro berechnet. Mit 57% müssen Krankenhäuser den größten Anteil des Gesamtvolumens in den Fonds einzahlen. Den zweitgrößten Anteil tragen mit 30% die Pflegeeinrichtungen im Land. Dabei ist nach der gesetzlichen Regelung vorgesehen, dass die Einrichtungen diese Kosten auf ihre Kundschaft umlegen. Insofern erhöht die Kostenumlage zusätzlich die ohnehin hohen Eigenanteile der Pflegebedürftigen.
Bevor eine solche anteilige Verteilung möglich ist, muss jedoch das LAGuS in einem weiteren Schritt die Träger aller ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflegeeinrichtungen über deren konkreten Kostenanteil bescheiden. Das PflBG sieht hierfür eine jährliche wiederkehrende Frist bis 31. Oktober vor. Wird diese Frist eingehalten, so haben Pflegedienste ausreichend Zeit um den exakten Betrag zu ermitteln, der monatlich auf ihre Klienten umzulegen ist. Über diese finanzielle Mehrbelastung müssen die Dienste ihre Kunden rechtzeitig vorab schriftlich informieren..
Am 1. April ist der offizielle Beginn der neuen Pflegeausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Zu diesem Zeitpunkt sollten auch die Einzahlungen in den Ausbildungsfonds durch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen beginnen. Doch ohne konkrete Bescheidung der Träger wird das nicht möglich sein. Das Wirtschaftsministerium M-V ist derzeit nicht in der Lage eine konkrete Aussage zu treffen, wann die Pflegeeinrichtungen beschieden werden. Denkbar ist nach den aktuellen Vorkehrungen zur Eindämmung einer Verbreitung des Coronavirus allerdings auch, das der Beginn der generalistischen Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern verschoben wird.
Die Bekannmachung des LAGuS finden Sie hier als PDF.