Paritätischer informiert über Studie zur Neustrukturierung von Personaleinsatz in der Pflege

Ergebnisse eines mehrjährigen Forschungsprojektes zur Bemessung des Personalbedarfs zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen vor allem zusätzliche Pflegehilfskräfte erforderlich sind. In einer Videokonferenz hat der Paritätische Mecklenburg-Vorpommern seinen Mitgliedern am 17. November wesentliche Ergebnisse und Umsetzungsschritte gemeinsam mit einem an der Studie beteiligten Wissenschaftler vorgestellt.

„Die Ergebnisse zeigen, dass wir zu einem neuen Personalmix mit einer Neuverteilung der Aufgaben kommen müssen“, sagt der Referent Thomas Kalwitzki vom Socium Forschungsinstitut der Uni Bremen. Die Zahl der eingesetzten Fach- und Assistenzkräfte müsse sich am Bewohnermix und dem Grad der Pflegebedürftigkeit orientieren. Die Ausrichtung an einer starren Fachkraftquote werde durch die Einführung einer angemessenen Personalbemessung überholt.

Wissenschaftler der Universität Bremen hatten in den vergangenen drei Jahren Personal- und Qualifikationsbedarfe in der stationären Langzeitpflege erhoben und daraus Empfehlungen für die Ermittlung künftiger Personalschlüssel abgeleitet. Der Abschlussbericht zur Personalbemessungsstudie nach § 113c SGB XI war im Oktober vorgelegt worden. Er enthält Anregungen für die modellhafte Einführung des neuen Personalbemessungsinstruments, das  Personalentwicklungsprozesse und organisatorische Umstrukturierungen auf den Prüfstand nehmen soll.

„Zusätzliches Personal als Assistenz in der stationären Pflege würde die Fachkräfte entlasten und die Attraktivität des Berufes erhöhen“, sagt Kalwitzki. Die Assistenzkräfte müssten für eine Personalaufstockung in Pflegeeinrichtungen dabei zunächst nicht zwingend eine Pflegeausbildung haben. „Wichtig ist jedoch, dass mittelfristig eine Qualifikation erfolgt, um einen sachgerechten Personalmix in der vollstationären Pflege zu gewährleisten. Hierfür müssen entsprechende Ausbildungsstrukturen und Kapazitäten auf Landesebene geschaffen werden“, ergänzt der Fachreferent für Altenhilfe und Pflege Hellmut Daniel vom Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern.

Die bundesweiten Abstimmungsprozesse hierfür sollen in einer Roadmap umgesetzt werden, die wesentliche Elemente der Personalbemessungsstudie umsetzt. Das Bundesgesundheitsministerium will in einem ersten Schritt in der vollstationären Altenpflege ab dem Jahr 2021 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanzieren. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen. Die Stellen würden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert.

Die Online-Konferenz mit mehr als 50 Teilnehmenden wurde  auf Initiative des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den paritätischen Landesverbänden aus Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt. „Mit dieser gemeinsamen Veranstaltung konnten wir unseren Mitgliedsorganisationen eine gute Möglichkeit zur Orientierung der künftigen Personalbemessung, zur Finanzierung und zu den erforderlichen Qualifizierung des Nachwuchses sowie zum aktuellen Umsetzungsstand auf Landes und Bundesebene bieten“, so Daniel.

Die Empfehlungen der Wissenschaftler bilden eine Orientierung für weitere Entscheidungen der Bundesregierung. Den Abschlussbericht zum Projekt zur Personalbemessung können Sie unter folgendem Link herunterladen: www.gs-pflege.de/dokumente-zum-download/

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Stephanie Böskens
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