Paritätische Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) für 2024 veröffentlicht

Der Paritätische Gesamtverband hat die aktualisierten Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) und die Entgelttabellen für 2024 veröffentlicht. Die AVB sehen eine fünfprozentige Steigerung der Entgelte vor.

Die aktualisierten AVB finden sich auf der Seite des Paritätischen Gesamtverbandes: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/arbeitsvertragsbedingungen-avb-und-avb-ii-gueltig-ab-01012024

In Kürze werden wir die Unterlagen auch auf unserer Interntseite www.paritaet-mv.de/avb einstellen. 

Änderungen mit Wirkung zum 1. Januar 2024 

1. Richtwerttabellen
Die Richtwerttabellenentgelte der AVB/AVB II werden ab 1. Januar 2024 um 5 Prozent angehoben. In der Entgeltgruppe A werden die Stufen 2, 3 und 4 höher gesteigert, damit der ab 1. Januar 2024 geltende allgemeine gesetzliche Mindestlohn, je nach vereinbarter Wochenstundenzahl, erreicht wird.

2. Zeitzuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit
In gleichem Maße steigt auch der in § 5 Abs. 4 AVB/AVB II geregelte Zeitzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit von 4,02 Euro/Stunde auf 4,22 Euro/Stunde.

3. Entgeltgruppenzulagen
Auch die Entgeltgruppenzulagen in den AVB II (Gruppen C, D und E) nehmen gemäß § 11 Abs. 3 AVB II an der fünfprozentigen Tabellensteigerung teil.

4. Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Aufgrund der fünfprozentigen Steigerung und bezogen auf ein vereinbartes Arbeitszeitvolumen von (maximal) 40 Stunden in der Woche halten die Richtwerttabellen 2024 einen Mindestlohn von bis zu 13,00 Euro brutto/Stunde ein.

In der Entgeltgruppe A wurden die (Eingangs-)Stufe 2 auf 2.261,00 Euro (13 x 40 x 4,348 = 2.260,96) und die Stufe 3 auf 2.290,00 Euro gesteigert. Die Stufe 4 wurde, um die Abstände zwischen den Entgeltgruppen und Stufen zu wahren, auf 2.320,00 Euro angehoben.

Die vom Paritätischen Gesamtverband in Kooperation mit den Landesverbänden herausgegebenen AVB mit Wirkung werden zum 31. Dezember 2024 eingefroren. Das bedeutet, dass die AVB und AVB II über diesen Zeitpunkt hinaus nicht (weiter-)entwickelt werden. Die vom Gesamtverband angekündigte aktualisierte Auflage der AVB bzw. AVB II stellt somit die letztmalige Aktualisierung dieses Regelungswerks dar.

Der Paritätische MV rät allen AVB-Anwendern, frühzeitig die Einführung von alternativen Vergütungsregelungen zu prüfen (wie z.B. den Paritätischen Tarifvertrag PATT - www.arbeitgeberverband-patt.de).