Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW für WfbM aktualisiert

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen an die aktuelle gesetzliche Lage angepasst.

Aufgrund der Pandemie müssen Werkstattleitungen ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen und Arbeitsschutzmaßnahmen durch zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen ergänzen. Der Standard liefert eine Auswahl geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen. Er gibt Anhaltspunkte, wie sich etwa Hygieneregeln, Abstandsgebote und Kontaktreduzierungen umsetzen lassen.

Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus. Die aktuelle Version (Stand: 15.12.2021) ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-wfbm zu finden.