Mit dem Pflege-Personal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurden Fördermaßnahmen für zusätzliches Personal in vollstationären Einrichtungen (§ 8 Abs. 6 SGB XI) sowie zur Förderung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf (§ 8 Abs. 7 SGB XI) und zur Förderung von Maßnahmen der Digitalisierung (§ 8 Abs. 8 SGB XI) für alle Pflegeeinrichtungen eingeführt. Zu Einzelfragen hat der Paritätische zusammen mit anderen Trägervereinigungen, den Kostenträgern und dem BMG an der Erstellung von Empfehlungen im Sinne von Orientierungshilfen gearbeitet. Darin sind jeweils Hinweise zur praktischen Umsetzung aufgenommen, um das Bewilligungsverfahren klarer zu vermitteln und zu beschleunigen.
Diese Orientierungshilfen und weitere Unterlagen zum Antragsverfahren finden Sie unter diesem Link auf der Internetseite des GKV.
Eine Übersicht mit Zuständigkeiten der Kostenträger in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.