Novellierte Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Hitze, Starkregen, Dürren, Stürme – dies sind einige Beispiele für Extremwetterereignisse, die bedingt durch den Klimawandel auch hierzulande immer öfter auftreten. Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens sind verstärkt von den Folgen des Klimawandels betroffen, da sie Personengruppen versorgen und begleiten, die durch Klimaextreme besonders gefährdet sind.

Um den negativen Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken und soziale Einrichtungen bei Maßnahmen zur Klimaanpassung zu unterstützen, hat das das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) neu aufgelegt.

Das Förderfenster für neue Anträge im Rahmen der novellierten Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen ist vom 15. Mai bis zum 15. August 2023 geöffnet!

Förderschwerpunkt 1 ist die Konzepterstellung. Förderung bis zu 70.000 € für maximal 12 Monate sind hier möglich

Förderschwerpunkt 2 ist die Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen. Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.

Förderschwerpunkt 3 ist die Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“. Maximale Förderung sind hier 175.000 € für Personalkosten und für max. 24 Monate.

 

Quelle: Gesamtverband