Neue Weisung SGB II zur Wiederaufnahme von Arbeitsangelegenheiten in Zeiten der Corona-Pandemie

Die BA hat die Weisung "Wiederaufnahme von Arbeitsangelegenheiten nach § 16d SGB II im Kontext des Corona-Virus SARS-Co-V-2" veröffentlicht.

Unter anderem wurde aufgenommen, dass Mehrkosten, die durch Hygienekonzepte bedingt sind, Berücksichtigung finden müssen und auch die sozialpädagogische Begleitung nicht kategorisch auf eine Präsenzform umzustellen ist. 

Die Arbeitsgelegenheiten sind wie andere Maßnahmen ab sofort wieder sanktionsbewährt. Der Paritätische hat die Wiederaufnahme der Sanktionen bereits öffentlich scharf kritisiert.

Hier finden Sie die Weisung der BA vom 8. Juli 2020.