Neue Vergütung für Beratung zur Versorgungsplanung in letzter Lebensphase

Zum April 2024 tritt eine höhere Pauschale für die Beratung der Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase ein.

Seit 2019 können vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Angebote der Eingliederungshilfe durch besonders geschulte und qualifizierte Berater*innen eine strukturierte Beratung für die Versorgung in der letzten Lebensphase anbieten. Die Vorhaltung des Beratungsangebot durch die Träger ist ebenso freiwillig wie die Annahme durch die Klienten. Die Beratung erfolgt kontinuierlich und berücksichtigt somit wandelnde Lebensumstände, Erwartungen und Wünsche der Klienten.

In Mecklenburg-Vorpommern wird das Beratungsangebot bisher durch knapp 150 Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen erbracht. Finanziert wird die Leistung über eine monatliche Pauschale für gesetzlich Versicherte aus den Mitteln der Krankenkasse (§ 132g SGB V). Ab April gilt eine neue monatliche Pauschale in Höhe von 15,75 Euro je Klient.

In der Praxis stellt der bürokratische Aufwand bei der Leistungsabrechnung nach wie vor eine erhebliche Hürde dar, zumal diese mit einer Vielzahl von Versicherungsträgern erfolgt. Eigentlich soll die Abrechnung voll-elektronisch im Wege des elektronischen Datenabgleichs (DTA) erfolgen. Allerdings sind hierauf, trotz ausdrücklicher Regelung im SGB V sowie in der Vergütungsvereinbarung, nicht alle Kostenträger eingestellt. Insbesondere dann, wenn Abrechnungszentren eingeschaltet sind, wird immer noch eine postalische Rechnungslegung verlangt. Hier muss im Sinne der angestrebten Entbürokratisierung nachgebessert werden.