Neue Richtlinie ab 1. Juni 2024 für Darlehensgewährung aus dem Revolvingfonds

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, stellt revolvierende Kreditmittel zur investiven Unterstützung von Projekten bereit, die in den Förderbereich des Bundes fallen.

Diese Mittel dienen der Gewährung von Darlehen an Einrichtungen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen und der ihnen angeschlossenen Verbände.

Sie können für den Erwerb von Grundstücken/Gebäuden sowie für Investitionen in den zeitgemäßen Ausbau, Neubau-, Umbau- und Sanierungsbaumaßnahmen sowie für die betriebsnotwendige Ausstattung verwendet werden.
Die Höhe der aus diesen Mitteln zinslos zu gewährenden Darlehen wurde aktualisiert. Bis zum 31. Mai 2024 können bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten eines Vorhabens, grundsätzlich bis zu € 2.000.000,00, finanziert werden. Ab dem 1. Juni 2024 beträgt diese Unterstützung bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten eines Vorhabens, grundsätzlich nur noch bis zu € 1.000.000,00.

Wir  weisen der guten Ordnung halber darauf hin, dass der Paritätische Gesamtverband und der Landesverband für die Bearbeitung und Vermittlung von Zuschüssen/Krediten Entgelte erheben. Das Entgelt für die Vermittlung zinsloser Darlehen aus dem Revolvingfonds beträgt 1,5 Prozent des beantragten Zuschusses (zzgl. sieben Prozent MwSt bezogen auf ein Prozent) der akquirierten Darlehenssumme. Das Entgelt wird durch den Landesverband nach erfolgreichem Abschluss des Akquirierungsverfahrens im Vergabeausschuss in Rechnung gestellt.

Die neuen Bestimmungen, die ab dem 1. Juni 2024 gültig sind, sowie die aktuellen Antragsformulare erhalten Sie im internen Bereich.

Weiterhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Anträge auf Bundesmitteldarlehen aus dem Revolvingfonds gemäß den geltenden Verfahrensrichtlinien spätestens acht Wochen vor der Sitzung des BAGFW/BMFSFJ-Darlehensausschusses beim Landesverband eingereicht werden müssen.

Für das Jahr 2024 finden die Sitzungen des BAGFW/BMFSFJ-Darlehensausschusses an folgenden Terminen statt: 15. Mai 2024, 27. August 2024 und 19. November 2024.