Neue Pflegemedaille des Landes würdigt Verdienste von pflegenden Angehörigen

Mit der Pflegemedaille möchte die Landesregierung Menschen, die sich tagtäglich mit großem Engagement um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern, würdigen. Antragsfrist ist der 27. März 2026.

 

Pflegende Angehörige sind eine tragende Säule für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Etwa 86 Prozent der Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben, werden in Mecklenburg-Vorpommern im familiären Umfeld zu Hause gepflegt. Meist findet dieser Einsatz im Stillen statt und erfährt nicht die gebührende Wertschätzung. 

Die Verleihung der Landes-Pflegemedaille findet am 12. Mai 2026 anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden im Goldenen Saal des Justizministeriums in der Landeshauptstadt Schwerin statt.

Voraussetzungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Pflegemedaille des Landes:

  • Pflege oder Unterstützung von pflege- oder unterstützungsbedürftigen Menschen durch eine private Pflegeperson
  • die Pflege- und Unterstützungstätigkeit
  • darf nicht nur vorübergehend sein
  • soll vorrangig im häuslichen Umfeld der privaten Pflegeperson erfolgen
  • darf nicht hauptberuflich erbracht werden
  • muss unentgeltlich sein
  • soll zum Zeitpunkt des Vorschlags nicht länger als ein Jahr zurückliegen
  • die Inanspruchnahme von Hilfen durch Dritte bei einzelnen Verrichtungen, Leistungen aus der Pflegeversicherung oder die Erstattung von Auslagen der privaten Pflegeperson schließen eine Ehrung nicht aus
  • die private Pflegeperson und die pflege- oder unterstützungsbedürftige Person müssen ihren ständigen Wohnsitz in MV haben

Vorschläge können formlos eingereicht werden von:

  • jeder natürlichen Person,
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften,
  • den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege,
  • den Verbänden der gewerblichen Wohlfahrtspflege,
  • dem Landesseniorenbeirat,
  • dem Inklusionsförderrat,
  • Selbsthilfegruppen,  
  • den Landesverbänden der Pflegekassen und Ersatzkassen,
  • den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten 

Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Der Vorschlag muss folgende Angaben zur privaten Pflegeperson enthalten: 

  • Vor- und Familienname, Postanschrift, Geburtsdatum sowie 
  • eine Begründung des Vorschlags mit evtl. weiteren Angaben zur privaten Pflegeperson und einer Beschreibung der Tätigkeiten zur Pflege oder/und zur Unterstützung der pflege- oder unterstützungsbedürftigen Person

     

    Senden Sie Ihren Vorschlag bitte an das

    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
    Abteilung 3, Referat IX 330
    Werderstraße 124
    19055 Schwerin

    oder per E-Mail an pflegemedaille@sm.mv-regierung.de