Das Wirtschaftsministerium MV hat am 10. August die neue Infrastrukturrichtlinie veröffentlicht. Die neue "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftlichen Infrastuktur (Infrastrukturrichtlinie)" des Wirtschaftsministeriums MV mit Stand 10. August 2020 finden Sie hier: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000009929&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint.
Insbesondere die in Punkt 2.3 der Richtlinie genannten Fördergegenstände (Wander-, Lehr-, Erlebnis- und Naturpfade, Badestellen, etc.) können auch für Einrichtungen der Wohlfahrt interessant sein.
Zuwendungsberechtigt sind nach Punkt 3.1 b) der Richtlinie ausdrücklich auch steuerbegünstigte Organisationen.
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt und beträgt in der Regel 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In gewissen Ausnahmefällen sind bis zu 95 Prozent Förderung möglich (siehe Punkt 5.2 der Richtlinie).