Neue Finanzierungsverordnung für Betreuungsvereine

Am 29. Dezember ist die neue Finanzierungsverordnung für Betreuungsvereine im Gesetz- und Verordnungsblatt MV veröffentlicht worden. Beachten Sie bitte die in der Verordnung vorgesehene sehr kurze Antragsfrist für die erste Abschlagszahlung.

Die am 29. Dezember 2023 veröffentlichte "Verordnung zur Unterstützung von Betreuungsvereinen für ihre Aufgaben nach § 15 Absatz 1 des Betreuungsorganisationsgesetzes" entspricht in weiten Teilen der bisherigen Verordnung. Die neue Verordnung können Sie hier downloaden.

Die Verordnung sieht vor, dass Betreuungsvereine, die im Vorjahr bereits eine Förderung erhalten haben, beim LAGuS eine Abschlagszahlung in Höhe der Grundausstattung (20.400 Euro) beantragen können. Zu beachten ist, dass hier eine sehr kurze Frist zur Beantragung der Abschlagszahlung gesetzt wurde, nämlich 14 Tage nach Veröffentlichung der Verordnung. Das Verfahren zur Beantragung der Abschlagszahlung ist uns bislang nicht bekannt. Wir empfehlen hierzu die direkte Kontaktaufnahme mit dem LAGuS.

Im Begründungstext der Verordnung heißt es: „Die Verordnung ist als Auszahlungsgrundlage für eine Abschlagszahlung [...] zu erlassen, um die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 15 Absatz 1 BtOG durch die Betreuungsvereine unter Berücksichtigung ihres Anspruches auf bedarfsgerechte Ausstattung für diese Aufgaben nach § 17 BtOG zu gewährleisten. Die Höhe der Zusatzausstattung sowie mögliche weitere Änderungen sollen vertieft erörtert und im Zuge einer Änderungsverordnung eingearbeitet werden.“ Wir gehen daher davon aus, dass das Sozialministerium zeitnah einen Prozess zur nochmaligen Anpassung der Verordnung starten wird.

Der Landeshaushalt von Mecklenburg-Vorpommern sieht für das Jahr 2024 zur Finanzierung der Betreuungsvereine 1,025 Mio Euro und für das Jahr 2025 1,050 Mio Euro vor. Damit wurde der Ansatz gegenüber dem bisherigen Haushaltsansatz um 345.000 Euro (für 2024) bzw. um 370.000 Euro (für 2025) gesteigert. Dieser Erfolg ist nicht zuletzt den intensiven Bemühungen des Paritätischen MV geschuldet.