Die Regelung gilt zunächst befristet bis zum 31. Oktober 2028. Bereits im Laufe des Jahres 2028 sollen die Vertragsparteien über eine Anschlussregelung verhandeln. Grundlage hierfür ist eine umfassende Evaluation, deren Kriterien in der AG Stationär festgelegt wurden. Hierfür werden bei den vollstationären Pflegeeinrichtungen Daten zur tatsächlichen Belegung für die Jahre 2025, 2026 und 2027 erhoben. Liegt die durchschnittliche Auslastung einer Einrichtung unter 96 Prozent, sind zudem die Hauptgründe für die Minderauslastung anzugeben. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, ab November 2028 eine sachgerechte und ausgewogene Regelung zur kalkulatorischen Auslastung zu entwickeln. Aktuell läuft die Erhebung für das Jahr 2025. Für die Jahre 2026 und 2027 erfolgen die Erhebungen jeweils im Januar des Folgejahres.
Hintergrund der Vereinbarung ist, dass viele Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern ihre tatsächliche Belegung über Jahre hinweg nicht auf dem bislang kalkulierten Niveau von 98 Prozent erreichen konnten. Durch die Absenkung auf 96 Prozent soll die Finanzierung stärker an die tatsächlichen Rahmenbedingungen angepasst und die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen verbessert werden.