Die Beratung zur Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase wird seit 2018 in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage von § 132g SGB V und den hierzu Erlassenen Bundesempfehlungen erbracht. Mittlerweile wird das Angebot in weit über 100 vollstationären Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe erbracht.
Das Netzwerktreffen lädt zum Austausch und zur weiteren Vernetzung unter aktiven Berater*innen ein. Weitere Informationen zur Tagesordnung und zur Anmeldung sind der Einladung zum 2. Netzwerktreffen zu entnehmen.