Musterklage der gegen Verwertungsgesellschaft

Die BAGWF hat eine Musterklage gegen die Verwertungsgesellschaften GEMA/ZWF fertig gestellt. Sie soll bei dem zuständigen Landgericht Köln eingereicht werden.

Zwischen der GEMA und BAGFW konnte Ende des Jahres kein neuer Gesamtvertrag zwischen der GEMA und der BAGWF geschlossen werden. Es gab erhebliche Unterschiede in den Rechtsauffassungen zwischen der GEMA und der BAGFW, was die Frage der Öffentlichkeit der Wiedergabe von Werken und damit die Höhe der Vergütung für die einzelnen Einrichtungen angeht. Es wird daher in absehbarer Zeit keinen neuen Rahmen- oder Gesamtvertrag mit der GEMA geben. Die GEMA verlangte die Anerkennung ihrer Rechtsauffassung, wonach für jedes Bewohnerzimmer und jeden Aufenthaltsraum Gebühren zu begleichen sind, wenn nur eine Anschlussdose den Empfang von Fernsehsignalen ermöglicht, da es sich dann um die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken handele. Bei der Klage der BAGFW handelt es sich um eine sog. Feststellungsklage, mit der Rechtssicherheit darüber eintreten soll, dass für die Mitgliedsorganisationen der BAGFW keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenzvertrags für die Weiterleitung in Bewohnerzimmer besteht.

Die Einreichung der Klage hat keinen unmittelbaren Einfluss auf etwaige Rechnungen, Mahnungen etc., die die Einrichtungen von GEMA/ ZWF bereits erhalten haben bzw. weiterhin erhalten werden.  Sollte die angemahnte Forderung tatsächlich aus einem wirksamen, ungekündigten Vertrag folgen, ist es ratsam, den Betrag unter Vorbehalt zu zahlen.  Mit der Klage werden nicht einzelne Rechnungen angegriffen, sondern vom soll Gericht festgestellt werden, dass die ZWF (und
damit letztlich auch andere Verwertungsgesellschaften, also auch die GEMA) insgesamt und grundsätzlich nicht berechtigt ist, Ansprüche geltend zu machen.

Sie finden das Rundschreiben der BAGFW mit weiteren Informationen hier.