Medikamentengabe in der Tagespflege

Der Qualitätsausschuss Pflege hat ein juristisches Gutachten zur Klärung von Problemlagen bei der Medikamentengabe und Behandlungspflege in der Tagespflege veröffentlicht.

Hintergrund des Gutachtens sind rechtliche Unsicherheiten bzw. Schnittstellenprobleme bei Durchführung der medizinischen Behandlungspflege in Tagespflegeeinrichtungen, insbesondere bei der Medikamentengabe. Dies liegt darin begründet, dass Tagespflegegäste einen Anspruch auf Behandlungspflege haben. Hierzu gehört z. B. Unterstützung beim Stellen oder der Einnahme von Medikamenten. Gleichzeitig werden Tagespflegegäste häufig auch in der Häuslichkeit durch pflegende An- und Zugehörige und/oder durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt. Während die medizinische Behandlungspflege und damit auch die Medikamentengabe in der Häuslichkeit auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung gemäß der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie erfolgt, fehlt diese Grundlage in der Tagespflege.

Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Leistungserbringung
Die Autor/-innen des Gutachtens gelangen zu Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Leistungserbringung bzgl. der Medikamentengabe/Behandlungspflege, die Tagespflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Hausärztinnen und -ärzte, Tagespflegegäste und ihre An- und Zugehörigen betreffen. Der Qualitätsausschuss Pflege wird in der Folge eine Anpassung der Maßstäbe und Grundsätze in der (teil-) stationären Pflege sowie der ambulanten Pflege prüfen. Ebenso planen die Verbände der Träger von Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene für Ihre Einrichtungen und Dienste eine Handreichung zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen.

Das Gutachten ist auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege unter https://www.gs-qsa-pflege.de/unsere-projekte/#projekt-10 veröffentlicht.