LRV KiföG: Der Paritätische MV stimmt Schlichtervorschlag zu

Der Paritätische MV stimmt dem Schlichtungsangebot zu einem Landesrahmenvertrag für Einrichtungen der Kindertagesförderung nach verbandsinterner Prüfung zu.

Der Paritätische MV wird den angebotenen Landesrahmenvertrag gem. § 24 Abs. 5 KiföG M-V für Einrichtungen der Kindertagesförderung bei einem Zustandekommen der erforderlichen Zustimmungen anderer Leistungserbringerverbände und der kommunalen Spitzenverbände im Namen der Landkreise und kreisfreien Städte unterzeichnen.

Seit 2017 ist ein Landesrahmenvertrag für Kindertageseinrichtungen verhandelt worden, um die Rahmenbedingungen für Erzieher*innen und somit für Kinder zu verbessern. Ende 2023 wurden diese Verhandlungen durch einen Schlichtungsspruch beendet. Das Ergebnis stellt einen Kompromiss dar, ist aber aus Sicht des Paritätischen MV mit Blick auf das Land MV dennoch eine Verbesserung für die Kindertageseinrichtungen.