Lockerungen für Veranstaltungen

Die Auflagen zur Durchführung von Veranstaltungen während der Corona-Pandemie wurden weiter gelockert. Seit dem 15.06. sind Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 100 Teilnehmenden und im Außenbereich mit bis zu 300 Teilnehmenden erlaubt. Auch die Versorgung mit Speisen und Getränken ist wieder möglich.

Die Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der Corona-Pandemie finden sich in § 8 Abs. 5a der "Verordnung der Landesregierung MV zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Corona-Virus in MV - Corona-LVO MV". Die genannte Verordnung wurde am 08.05.2020 veröffentlicht und zuletzt am 12.06.2020 geändert.

Die aktuell gültige Verordnung sieht vor, dass Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis maximal 100 Personen und Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 300 Personen ohne vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörde möglich sind. Entsprechende Veranstaltungen müssen bei der Gesundheitsbehörde allerdings vorab angezeigt (gemeldet) werden.

Der oder die Verantwortliche haben weiterhin sicherzustellen, dass

1. die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, durchgängig gesichert ist,

2. für jeden Teilnehmenden ein Sitzplatz vorhanden ist,

3. die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet werden und

4. allen teilnehmenden Personen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) dringend empfohlen wird.

Für das Angebot von Speisen und Getränken auf Veranstaltungen gelten jetzt im wesentlichen die gleichen Hygienevorgaben und Schutzmaßnahmen wie für die Gastronomie.

Bei gesetzlich oder satzungsmäßig zwingend notwendigen Veranstaltungen und Versammlungen von Vereinen, Verbänden und Parteien können Ausnahmen für mehr Teilnehmende erteilt werden.

In die aktuelle Verordnung wurde an verschiedenen Stellen zudem die Regelung aufgenommen, dass Personen aus einem gemeinsamen Hausstand im öffentlichen Raum (und auf Veranstaltungen) nicht den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen.