Bildungsministerin Bettina Martin hat sich in einem Brief an alle Schüler*innen und deren Eltern gewandt und über das zusätzliche Angebot informiert. Gerade nach den Schwierigkeiten durch Schulschließungen und nur teilweisem Präsenzunterricht könne die Förderung während der Ferien vielen Kindern und Jugendlichen helfen, heißt es in dem Schreiben.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Zur Inanspruchnahme solcher Angebote sind Schülerinnen und Schüler berechtigt, die im Schuljahr 2019/20 eine allgemein bildende Schule in Mecklenburg-Vorpommern besucht haben und das auch im Schuljahr 2020/21 tun werden. Das heißt, Schulabgängerinnen und Schulabgänger können das Angebot nicht mehr in Anspruch nehmen. Der Nachweis wird mit dem Jahreszeugnis 2019/20 erbracht.
Wie komme ich an die Förderung?
Um an den Lernangeboten teilnehmen zu können, muss beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) ein Berechtigungsschein angefordert werden. Das geht sehr einfach über einen E-Mail-Link auf der Internetseite des LFI unter www.lfi-mv.de. Mit diesem Berechtigungsschein können Schülerinnen und Schüler zwischen dem 22. Juni und dem 31. Juli bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten wahrnehmen. Mit dem Berechtigungsschein und der Zeugniskopie kann bei einem frei gewählten Lernanbieter ein Angebot vereinbart und gestartet werden. Der Lernanbieter rechnet dann direkt mit dem Land über das Landesförderinstitut ab.
Weitere Informationen finden Sie hier: